Rechtsdokumente

Um Fehlplanungen zu vermeiden sollte auf entsprechende rechtsgültige Dokumentation geachtet werden. Es kommt häufig vor, dass Dinge nur mündlich abgesprochen werden oder nicht ausformuliert werden. Dadurch können unterschiedliche Vorstellungen über Ziele und Erwartungen beim Auftraggeber und Auftragnehmer Anlass für Fehlplanungen sein. Um die größtmögliche Einigkeit zu erzielen, sollte vom Auftraggeber ein Lastenheft und daraufhin vom Auftragnehmer ein spezialisiertes Pflichtenheft erstellt werden.

Lastenheft

Das Lastenheft beschreibt die Gesamtheit der Forderungen (ugs. das "Was") des Auftraggebers an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers.  Ein Lastenheft kann als Ausschreibungs-, Angebots- oder Vertragsgrundlage dienen.

Kernpunkte:

  • Zwang zur Konkretisierung bei Entwicklungsvorhaben (neue Erkenntnisse durch Verschriftlichung von Ideen)
  • Matrix zur Auswahl von Entwicklungspartnern (Ausschreibungen)

Pflichtenheft

Es wird vom Auftragnehmer aus dem Lastenheft des Auftraggebers. Im Pflichtenheft wird die Realisierung der Produktanforderungen (ugs. das "Wie") näher beschrieben, mit den internen Verantwortlichen besprochen und schriftlich festgehalten.

Kernpunkte:

  • Plattform zum Nachweis von und Leistungsfähigkeit (Marketingfunktion)
  • Teilweise einzige Möglichkeit um Entwicklungsvorhaben zu akquirieren (Ausschreibungen)
  • Vorlage für weitere Entwicklungsschritte (je besser das Pflichtenheft, desto leichter die Umsetzung)

Ablauf

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