Mängelarten
Qualitätsbegriff
- Beschaffenheit, Merkmal, Eigenschaft und Zustand
- Güte aller Eigenschaften eines Objekts, Systems oder Prozesses
- Zweckangemessenheit eines Produkts (Produktqualität), einer Dienstleistung (Servicequalität) oder eines Prozesses (Prozessqualität)
Vereinbarungsstufen
- Vertraglich vereinbart
- Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
- Gewöhnliche Verwendung
Außmaß
- behebbare
- nicht behebbare
- erhebliche
- geringfügige
Erkennbarkeit
- offene
- versteckte
- arglistig verschwiegene
Rechtsmangel
siehe § 435 BGB
Dritte machen Rechte über den Vertrag hinaus geltend.
Sachmangel
siehe § 434 BGB
Qualitätsmangel
- nicht wie vertraglich vereinbart, sonst
- für vertragliche vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet, sonst
- für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet, weist keine beschaffenheiten auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann
- für vertragliche vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet, sonst
- unsachgemäße Montage
- mangelhafte Montageanleitung bei fehlerhafter Montage (IKEA-Klausel)
- Sache entspricht nicht der Kennzeichnung oder dem Werbeversprechen.
Qualitätsmangel
- Vereinbarte Menge wurde nicht geliefert
Artmangel
- Eine andere Sache wurde geliefert