Mängelarten

Qualitätsbegriff

  1. Beschaffenheit, Merkmal, Eigenschaft und Zustand
  2. Güte aller Eigenschaften eines Objekts, Systems oder Prozesses
  3. Zweckangemessenheit eines Produkts (Produktqualität), einer Dienstleistung (Servicequalität) oder eines Prozesses (Prozessqualität)

Vereinbarungsstufen

  1. Vertraglich vereinbart
  2. Vertraglich vorausgesetzte Verwendung
  3. Gewöhnliche Verwendung

Außmaß

  • behebbare
  • nicht behebbare
  • erhebliche
  • geringfügige

Erkennbarkeit

  • offene
  • versteckte
  • arglistig verschwiegene

Rechtsmangel

siehe § 435 BGB
Dritte machen Rechte über den Vertrag hinaus geltend.

Sachmangel

siehe § 434 BGB

Qualitätsmangel

  • nicht wie vertraglich vereinbart, sonst
    • für vertragliche vorausgesetzte Verwendung nicht geeignet, sonst
      • für die gewöhnliche Verwendung nicht geeignet, weist keine beschaffenheiten auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann
  • unsachgemäße Montage
  • mangelhafte Montageanleitung bei fehlerhafter Montage (IKEA-Klausel)
  • Sache entspricht nicht der Kennzeichnung oder dem Werbeversprechen.

Qualitätsmangel

  • Vereinbarte Menge wurde nicht geliefert

Artmangel

  • Eine andere Sache wurde geliefert